Statuten
Die Selbstkontrolle Suchmaschinen als Teil der FSM
Die Mitglieder der Selbstkontrolle Suchmaschinen sind automatisch auch Mitglieder der FSM.
Damit unterliegen sie einerseits den speziellen Regelungen für die Selbstkontrolle Suchmaschinen, die im Verhaltenssubkodex der Suchmaschinenanbieter der FSM (VK-S) und der mit ihm einhergehenden Verfahrungsordnung Suchmaschinenanbieter der FSM (VO-S) für Verfahren bei möglichen Verstößen gegen den Verhaltenssubkodex der FSM festgehalten sind.
Wie für alle anderen FSM-Mitglieder gelten für sie allerdings natürlich auch die FSM-Satzung, der allgemeine Verhaltenskodex der FSM (VK-FSM) und die allgemeine Beschwerdeordnung der FSM (BO-FSM).
Die wichtigsten Vereinsdokumente der FSM und der Selbstkontrolle Suchmaschinen im Überblick
Das folgende Schaubild gibt einen Überblick dieser wichtigsten Dokumente der FSM sowie der Selbstkontrolle Suchmaschinen und veranschaulicht, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen.
Gültig für die Mitglieder der Selbstkontrolle Suchmaschinen innerhalb der FSM
Gültig für alle FSM-Mitglieder
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FSM-Satzung Die FSM-Satzung gilt für alle FSM-Mitglieder und enthält die Vereinszwecke und seine Organe, die Formen der Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder. |
Anlage der Satzung |
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Anlage der Satzung |
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FSM-Verhaltenskodex (VK-FSM)
- gilt für alle FSM-Mitglieder inklusive Suchmaschinenanbieter in der Selbstkontrolle Suchmaschinen
- enthält die Selbstverpflichtungen aller FSM-Mitglieder
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Anwendung bei Beschwerden wegen möglichen Verstoßes gegen den FSM-Verhaltenskodex |
FSM-Beschwerdeordnung (BO-FSM)
- regelt das Verfahren im Fall von Beschwerden wegen eines möglichen Verstoßes gegen den FSM-Verhaltenskodex
- benennt abgestufte Sanktionen für den Fall von Verstößen gegen den FSM-Verhaltenskodex
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Subkodex zum VK-FSM |
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Spezifikation der BO-FSM |
(Sollte das Schaubild nicht korrekt angezeigt werden, können Sie es sich als Grafik anzeigen lassen.)
Durch Klick auf die Links innerhalb des Dokuments erreichen Sie die verschiedenen Dokumente sowie zusätzliche Informationen zu ihnen. Den Verhaltenssubkodex und die damit korrespondierende Verfahrensordnung können Sie auch über die Navigation links erreichen.
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