Who is who des Jugendmedienschutzes
Organe der Aufsicht
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)
Die 14 Landesmedienanstalten in Deutschland sind für die Zulassung und Aufsicht sowie den Aufbau und die Fortentwicklung des privaten Hörfunks und Fernsehens in Deutschland und die Aufsicht im Bereich der Telemedien, insbesondere des Internet zuständig.
Zur Koordinierung und Abstimmung grundsätzlicher, länderübergreifender Fragen arbeiten die Landesmedienanstalten im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt innerhalb der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, der Gremienvorsitzendenkonferenz und der Gesamtkonferenz.
Weitere Informationen und Kontakt: www.alm.de
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz ist als zentrale Stelle für die Umsetzung des JMStV in Rundfunk und Telemedien zuständig. Die KJM setzt sich aus 12 Mitgliedern zusammen, von denen sechs aus dem Kreis der Direktoren der Landesmedienanstalten kommen, vier von den für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesbehörden und zwei von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörden entsandt werden.
Derzeitiger Vorsitzender ist der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.
Weitere Informationen und Kontakt: www.kjm-online.de
Kommissarisch an die KJM angegliedert ist jugendschutz.net
jugendschutz.net ist eine Länder übergreifende Einrichtung, die von den Jugendministern aller Bundesländer als gemeinsame Stelle gegründet wurde. Sie ist organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. jugendschutz.net ist für die Überprüfung von Internetangeboten zuständig. Stellt jugendschutz.net im Rahmen dieser Überprüfungen Verstöße gegen die Bestimmungen des JMStV fest, werden die KJM sowie ggf. die zuständige Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle informiert.
Weitere Informationen und Kontakt: www.jugendschutz.net
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Für die Indizierung von Printmedien, Trägermedien (u.a. Videos, DVDs, CD-Roms und Computerspiele) sowie Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder deren Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zuständig. Ist ein Medien von der BPjM indiziert worden, unterliegt es bestimmten Vertriebs- und Werbebeschränkungen, damit es Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich ist.
Weitere Informationen und Kontakt: www.bundespruefstelle.de
Weitere Einrichtungen der Selbstkontrolle
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
Die FSK ist für die Durchführung von Altersfreigabeprüfungen für Filme, Videokassetten, DVDs u. ä. Bildträger zuständig, deren öffentliche Vorführung oder Verbreitung geplant ist. Die von der FSK beschlossenen Altersfreigaben regeln die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Vorführungen sowie die Abgabe von Bildträgern an die entsprechende Altersgruppe.
Weitere Informationen und Kontakt: www.fsk.de
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e. V.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen ist ein Verein, zu dessen Mitgliedern die größten Privatfernsehanbieter Deutschlands gehören. Die Anbieter legen den Prüfausschüssen der FSF ihre Programme zur Begutachtung vor. Unabhängige Prüfer entscheiden auf der Grundlage der in Deutschland geltenden Jugendmedienschutz-Bestimmungen darüber, zu welcher Sendezeit ein bestimmtes Programm ausgestrahlt werden kann, und welche Angebote unzulässig sind.
Weitere Informationen und Kontakt: www.fsf.de
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Die USK ist gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden für die Alterskennzeichung von Computerspielen zuständig. Die Prüfung erfolgt im Hinblick auf die Freigabe für bestimmte Altersgruppen. Seit dem 1. April 2004 sind Altersfreigaben für Computerspiele gesetzlich vorgeschrieben, das heißt, Computerspiele müssen eine Kennzeichnung haben, damit sie vertrieben werden dürfen.
Weitere Informationen und Kontakt: www.usk.de
Deutscher Presserat
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien. Auf Grundlage eines vom Presserat entwickelten Pressekodexes, der publizistische Grundsätze und Richtlinien für die redaktionelle Arbeit beinhaltet, werden Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen und journalistische Verhaltensweisen entgegengenommen.
Weitere Informationen und Kontakt: www.presserat.de
Deutscher Werberat
Der Deutsche Werberat ist eine Institution der Wirtschaft. Er wurde von Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) e. V. gegründet. Er regelt Konflikte zwischen werbenden Firmen und Beschwerdeführern aus der Bevölkerung, indem er berechtigte Kritik an das jeweils betroffene Unternehmen weiterleitet, damit dieses die kritisierte Werbung ändert oder einstellt.
Weitere Informationen und Kontakt: www.werberat.de
Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) e. V.
Die FST ist ein Zusammenschluss von Netzbetreibern, Diensteanbietern, Verbänden u. a. Organisationen aus dem Bereich der Telefonmehrwertdienste. Der Verein engagiert sich für Transparenz und Verbraucherschutz. Aus diesem Grund widmet er sich zunehmend der Prävention durch umfassende Aufklärung der Nutzer und setzt verstärkt Kontrollmaßnahmen ein.
Weitere Informationen und Kontakt: www.fst-ev.org
Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK)
Die Automaten-Selbstkontrolle ist für die Bewertung und Alterskennzeichnung von münzbetätigten Bildschirmspielgeräten und Software, die in gewerblich betriebenen münzbetätigten Bildschirmspielgeräten genutzt wird, zuständig. Seit dem 1. April 2003 ist die Kontrolle entsprechender Spielgeräte durch die ASK gesetzlich vorgeschrieben. Die Altersfreigabe erfolgt - wie bei FSK und USK - entsprechend den im Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgelegten Altersgruppen.
Weitere Informationen und Kontakt: www.automaten-selbstkontrolle.de
Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist ein über jahrzehntelange Erfahrungen verfügender Verein. Er wurde gegründet, um als Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft den lauteren Wettbewerb zu sichern. Als branchenübergreifender Zusammenschluss von Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen fördert die Wettbewerbszentrale die gewerblichen Interessen im gesamten Bundesgebiet. Sie bearbeitet Beschwerden und verfolgt Wettbewerbsverstöße.
Weitere Informationen und Kontakt: www.wettbewerbszentrale.de
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