Selbstkontrolle Suchmaschinen
Im Februar 2005 haben die bekanntesten deutschen Suchmaschinenanbieter unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) die Selbstkontrolle Suchmaschinen gegründet. Sie ist die weltweit erste Initiative, in der sich die wichtigsten, den Markt bestimmenden Unternehmen im Rahmen eines freiwilligen Engagements zusammengefunden haben, um sich gemeinsam über einheitliche Standards zur Gewährleistung von Verbraucher- und Jugendschutz bei gleichzeitiger Wahrung der Meinungsfreiheit und der Vermeidung von Zensur zu verständigen.
Die Mitglieder der Selbstkontrolle Suchmaschinen sind in alphabetischer Reihenfolge:
Freiwillige Selbstverpflichtungen des Verhaltenssubkodex der Suchmaschinenanbieter
Gemeinsam mit der FSM haben die Suchmaschinen einen Verhaltenskodex , den so genannten Verhaltenssubkodex der Suchmaschinenanbieter der FSM – VK-S entwickelt. Der Verhaltenskodex selbst beschreibt seine Ziele wie folgt: "Ziel des Verhaltensubkodex' der Suchmaschinenanbieter ist es, den Verbraucherschutz, sowie den Kinder- und Jugendschutz bei der Nutzung von Suchmaschinen in Deutschland zu verbessern."
Dementsprechend verpflichten sich die Suchmaschinen mit Unterzeichung des Verhaltenssubkodex der Suchmaschinenanbieter der FSM – VK-S zu folgenden Maßnahmen:
- Aufklärung und Information über die Funktionsweise der Suchmaschinen
- Transparente Gestaltung der Suchergebnisse (u.a. Kennzeichnung von Werbung)
- Einsatz technischer Vorrichtungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Inhalten
- Grundsatz der Datensparsamkeit mit Nutzerdaten
- Verbesserung des Jugendmedienschutzes (insbesondere Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten)
- Nicht-Anzeige von Internetadressen, die auf dem Index jugendgefährdender Medien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) stehen
Weiterführende Informationen zum Verhaltenssubkodex erhalten Sie in den Erläuterungen zum Verhaltenssubkodex.
Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Im Sinne eines gemeinsamen Jugendschutz-Engagements von Wirtschaft, Freiwilliger Selbstkontrolle und staatlicher Aufsicht hat die Selbstkontrolle Suchmaschinen in Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein technisches Verfahren entwickelt, welches durch die Einbindung des so genannten BPjM-Moduls sicherstellt, dass Internetadressen (URLs), die von der BPjM auf den Index jugendgefährdender Medien gesetzt wurden, in den Ergebnislisten der Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden.
Ob ein Inhalt ggf. jugendgefährdend sein könnte und in Suchergebnislisten angezeigt werden sollte, oder ob eher nicht, entscheiden somit nicht die einzelnen Suchmaschinen. Stattdessen wird die Entscheidung zur Löschung von Suchergebnissen, die gegen deutsches Recht verstoßen, mit der BPjM durch eine legitimierte Instanz in einem transparenten, rechtsstaatlichen Verfahren getroffen.
Dieses Vorgehen stellt sicher, dass nicht versucht wird letztlich kaum definierbare moralische Vorstellungen mit der Hilfe von Suchmaschinen-Algorithmen durchsetzen zu wollen, was leicht in einer willkürlichen Zensur von Suchergebnissen münden könnte. Somit existiert durch das BPjM-Modul nunmehr ein rechtsstaatliches Verfahren für die Nichtanzeige von illegalen Suchergebnissen und ein anerkannter Weg zur Gewährleistung des Jugendschutzes, ohne sich gleichzeitig Zensurvorwürfen auszusetzen.
Auf diesem Weg leisten die Suchmaschinenbetreiber gemeinsam mit der BPJM einen grundlegenden Beitrag zur Verbesserung des Verbraucher- und Jugendmedienschutzes in Deutschland.
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