Mitglied werden
Um Mitglied bei der FSM werden zu können, müssen Sie als unabdingliche Voraussetzung der Mitgliedschaft die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen. Damit erklären Sie, dass Sie den Verhaltenskodex der FSM respektieren werden. Unternehmen, welche die Dienstleistungen der FSM in Anspruch nehmen wollen, müssen nach Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung entweder ordentliches, förderndes oder außerordentliches Mitglied der FSM werden.
Stellt ein Unternehmen einen Mitgliedsantrag, so wird es im Einvernehmen mit dem Mitglied auf Grundlage seines Jahresumsatzes in eine der in der Beitragsordnung dargestellten Beitragskategorien eingeordnet. Bei Verbänden werden Jahresbudget, Mitarbeiterzahl sowie Anzahl der Mitglieder als Kriterien herangezogen.
Ordentliche Mitglieder haben Sitz und Stimme in der FSM-Mitgliederversammlung. Daneben gibt es fördernde und außerordentliche Mitglieder, die grundsätzlich kein Stimmrecht haben (Ausnahme: Bereiche, welche die fördernde bzw. außerordentliche Mitgliedschaft betreffen). Die fördernde Mitgliedschaft ist auf Verbände beschränkt und so können die außerordentlichen Mitglieder im Gegensatz zu den fördernden Mitgliedern den Jugendschutzbeauftragten durch die FSM ersetzen lassen.
Die Mitgliederstruktur ab 2010 sieht wie folgt aus:
| Form der Mitgliedschaft |
Ordentlich |
Fördernd |
Außerordentlich |
| für |
Telemedienanbieter |
Verbände |
Telemedienanbieter |
| Leistungen |
|
|
|
| § 20 V |
Privilegierungsfunktion gemäß § 20 Abs. V JMStV bei aufsichtsrechtlichen Beschwerden der KJM |
keine Privilegierungsfunktion nach § 20 Abs. V JMStV |
keine Privilegierungsfunktion nach § 20 Abs. V JMStV |
| Subkodex |
Subkodices können gezeichnet werden |
Subkodices können nicht gezeichnet werden |
Subkodices können nicht gezeichnet werden |
| Jugendschutz- beauftragter |
Der Jugendschutzbeauftragte kann gemäß § 7 Abs. II JMStV durch die FSM ersetzt werden |
Der Jugendschutzbeauftragte kann nicht durch die FSM ersetzt werden |
Der Jugendschutzbeauftragte kann gemäß § 7 Abs. II JMStV durch die FSM ersetzt werden |
| Stimmrecht |
Volles Stimmrecht in Mitgliederversammlung |
Eingeschränktes Stimmrecht in Mitgliederversammlung |
Eingeschränktes Stimmrecht in Mitgliederversammlung |
| Zusätzlich |
|
Weiterleitung von Einzelanfragen der Verbandsmitglieder betreffend Jugendschutz in Telemedien an die FSM möglich |
Reduzierter Mitgliedsbeitrag |
Zur Aufnahme als neues Mitglied der FSM müssten Sie also zunächst die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen und an die Geschäftsstelle der FSM senden. Außerdem bitten wir Sie zu wählen, ob Sie ordentliches, förderndes oder außerordentliches Mitglied der FSM werden möchten. Bitte teilen Sie uns in diesem Zusammenhang auch Fakten über Ihr Unternehmen mit, die dem Vorstand Ihre Beitragseinstufung erleichtern können.
Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in der FSM haben, so können Sie hier den Mitgliedsantrag downloaden. Den Verhaltenskodex sowie die Selbstverpflichtungserklärung dazu können Sie ebenfalls hier downloaden.
|