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Die Gutachterkommission

Von der FSM wurde eine unabhängige Gutachterkommission (GK) gebildet.

Die Gutachterkommission kann von Mitgliedern der FSM zu juristischen, technischen oder medienwissenschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutz angerufen werden. Damit kommt die FSM dem ihr vom Gesetzgeber eingeräumten Aufgaben nach. Mitglieder der FSM haben gemäß der Satzung das Recht und teilweise auch die Pflicht, bei der Gutachterkommission einen Antrag zur Prüfung eines von ihnen verantworteten Multimedia-Angebotes hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Jugendmedienschutzrecht und dem FSM Verhaltenskodex sowie entsprechender Gruppen-Sub-Kodizes der FSM zu stellen. Prüfmaßstab des Gutachtens sind die Vereinsdokumente der FSM, insbesondere die Prüfrichtlinie der FSM, die Prüfgrundsätze der FSM und die Satzungen und Richtlinien nach § 19 Abs.2 JMStV.

Wir freuen uns, unseren Mitgliedern diesen Service anbieten zu können, da wir aufgrund zahlreicher Nachfragen wissen, dass unter unseren Mitgliedern ein großes Bedürfnis besteht, Onlineangebote auf ihre Rechtmäßigkeit begutachten zu lassen.

Die Kosten für die Inanspruchnahme der Gutachterkommission ergeben sich aus der Gebührenordnung.

Sollten Sie noch Fragen zu dem Verfahren haben, können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

Begutachtete Fragen

Die Gutachterkommission bearbeitet regelmäßig Gutachtenaufträge. Deren Veröffentlichung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmen sind möglich.

Gutachten für die Firma Cybits Systems Security GmbH: Die Gutachterkommission hat das dem AVS "Surfsitter" zugrundeliegende Konzept (Stand 03.03.2005) der Firma Cybits GmbH begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass dieses Konzept die Anforderungen des § 4 Abs.2 JMStV für geschlossene Benutzergruppen erfüllt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu diesem Gutachten an die Firma Cybits GmbH.

Gutachten für die Firma Fundorado GmbH: Die Gutachterkommission hat das dem AVS der Firma Fundorado zugrundeliegende Konzept (Stand November 2005) und ein Ergänzungsmodul (Stand Mai 2006) begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass das Konzept und Ergänzungsmodul die Anforderungen des § 4 Abs.2 JMStV für geschlossene Benutzergruppen erfüllt. Das AVS-Konzept besteht aus einer Identifikationsstufe und einer Authentifizierungsstufe. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu diesem Gutachten an die Firma Fundorado GmbH.

Gutachten für die Firma studiVZ Ltd.: Die Gutachterkommission hat im September 2008 und im Mai 2009 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Datenschutzerklärung (DSE) sowie eine neu einzuführende Datenschutz-Information für die social community schülerVZ zusammen mit dem Konzept zur Umsetzung der Einführung dieser Dokumente begutachtet. Dabei hat die Gutachterkommission in ihren Gutachten vom 24.11.2008 und 20.7.2009 festgestellt, dass die Dokumente und das Konzept die gesetzlichen Jugendmedienschutzbestimmungen und den Verhaltenskodex der FSM erfüllen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu den Gutachten an die studiVZ Ltd.


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